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Landesamt für Denkmalpflege
- Erdgeschichtliche Denkmalpflege
- die Denkmalfachbehörde des Landes Rheinland-Pfalz

Seit 1986 gelten in Rheinland-Pfalz auch Gegenstände aus vergangener Zeit, die Zeugnisse, Spuren oder Überreste der Entwicklungsgeschichte der Erde oder des pflanzlichen oder tierischen Lebens sind, als Kulturdenkmäler (Denkmalschutz- und -pflegegesetz "DSchPflG").

Erhaltung und Erforschung als kulturelle Aufgabe
In unserer Zeit gehört ein steigender Bodenverbrauch zu den wesentlichen Gefährdungsquellen von erdgeschichtlichen Kulturdenkmälern. Täglich geht Unwiederbringliches verloren; es versiegen Quellen, auf die künftige (Forscher-) Generationen angewiesen sind. So sind Fossillagerstätten, ja oftmals auch ein Einzelfossil, regelrechte Archive der Erdgeschichte.

Grundaufgabe der Denkmalfachbehörde ist es, erdgeschichtlich bedeutsame Funde und Fundstellen zu schützen, und diese für Wissenschaft und Öffentlichkeit auf Dauer zu erhalten und zugänglich zu machen.

Der Vergangenheit eine Zukunft
Ist die Erhaltung von erdgeschichtlichen Kulturdenkmälern aufgrund übergeordneter öffentlicher Interessen nicht zu gewährleisten, werden diese bei wissenschaftlichen Rettungsgrabungen durch die Denkmalfachbehörde oder beauftragte Institutionen/Personen geborgen. Die systematische Aufnahme von erdgeschichtlichen Denkmälern ist die Grundlage jeglicher erdgeschichtlich-denkmalpflegerischer Arbeit.

In der Denkmalfachbehörde werden die relevanten Daten der regionalen Raumplanung und Landschaftspflege zusammengetragen; sie bietet so eine zentrale staatliche Informationsquelle für die Forschung.