Landesamt für Denkmalpflege
- Erdgeschichtliche Denkmalpflege
- die Denkmalfachbehörde des Landes Rheinland-Pfalz
Seit 1986 gelten in Rheinland-Pfalz auch Gegenstände
aus vergangener Zeit, die Zeugnisse, Spuren oder Überreste der Entwicklungsgeschichte
der Erde oder des pflanzlichen oder tierischen Lebens sind, als Kulturdenkmäler
(Denkmalschutz- und -pflegegesetz "DSchPflG").
Erhaltung und Erforschung als kulturelle Aufgabe
In unserer Zeit gehört ein steigender Bodenverbrauch zu den wesentlichen
Gefährdungsquellen von erdgeschichtlichen Kulturdenkmälern.
Täglich geht Unwiederbringliches verloren; es versiegen Quellen,
auf die künftige (Forscher-) Generationen angewiesen sind. So sind
Fossillagerstätten, ja oftmals auch ein Einzelfossil, regelrechte
Archive der Erdgeschichte.
Grundaufgabe der Denkmalfachbehörde ist es, erdgeschichtlich
bedeutsame Funde und Fundstellen zu schützen, und diese für
Wissenschaft und Öffentlichkeit auf Dauer zu erhalten und zugänglich
zu machen.
Der Vergangenheit eine Zukunft
Ist die Erhaltung von erdgeschichtlichen Kulturdenkmälern aufgrund
übergeordneter öffentlicher Interessen nicht zu gewährleisten,
werden diese bei wissenschaftlichen Rettungsgrabungen durch die Denkmalfachbehörde
oder beauftragte Institutionen/Personen geborgen. Die systematische Aufnahme
von erdgeschichtlichen Denkmälern ist die Grundlage jeglicher erdgeschichtlich-denkmalpflegerischer
Arbeit.
In der Denkmalfachbehörde werden die relevanten
Daten der regionalen Raumplanung und Landschaftspflege zusammengetragen;
sie bietet so eine zentrale staatliche Informationsquelle für die
Forschung.
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